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Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Die Untersuchungen finden im Kindergarten (ab 1.1.2017 vor Eintritt in den Kindergarten) und in der 5. Primarklasse statt. Sie sind obligatorisch und sollen die medizinische Vorsorge zugunsten der Gesundheit und des Wohlbefindens der Kinder in Kindergarten und Schule gewährleisten.

Organisation ärztliche Untersuchungen ab 1.1.2017
Die obligatorische Untersuchung der zukünftigen Kindergartenkinder ist in der Verantwortung der Eltern. Die Primarschule empfiehlt kurz vor dem Kindergarteneintritt vom Haus- oder Kinderarzt einen Untersuch durchführen zu lassen. Die Eltern werden rechtzeitig durch die Schulverwaltung dazu aufgefordert, den Haus- oder Kinderarzt aufzusuchen. Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchung werden vollumfänglich von der Krankenkasse übernommen.

In der 5. Primarklasse wird ein weiterer obligatorischer Untersuch durchgeführt. Es steht den Eltern frei, ob sie ihr Kind durch den Schularzt oder vom Haus- oder Kinderarzt untersuchen lassen. Die Eltern wer-den zu Beginn der 5. Klasse angefragt, für welche Variante sie sich entscheiden. Der obligatorische Un-tersuch beim Schularzt findet im Frühling statt. Die Eltern, die sich für den Untersuch durch den Haus- oder Kinderarzt entscheiden, werden rechtzeitig durch die Schulverwaltung aufgefordert, den Untersuch bei ihrem Kind durchführen zu lassen. Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchung gehen nur beim Schularzt zu Lasten der Gemeinde. Lassen Eltern den Untersuch beim Privatarzt durchführen, tragen sie die Kosten selber.

Falls bei Kindern Kopfläuse auftreten, steht für die Behandlung und deren Kontrolle die „Laustante“ zur Verfügung. Treten Epidemien auf, führen Schul- und Kantonsarzt bzw. der Bezirksarzt gemeinsam die erforderlichen Massnahmen durch.

Weitere Informationen und Merkblätter zu Gesundheit und Prävention in der Schule und zum Schulärztlichen Dienst vermittelt folgende Website Der Schulärztiche Dienst

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