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Schulzahnpflege

Reglement
Ein detailliertes Reglement über die Schulzahnpflege wird den Eltern zu Beginn des Kindergartens, in der 1. und 4. Klasse abgegeben.

Prophylaxe
Obwohl es Aufgabe der Eltern ist, für die geeignete Zahnpflege ihrer Kinder zu sorgen, hilft die Schule mit. Im Kindergarten und in der Unterstufe wird in regelmässigen Abständen die korrekte Zahnreinigung mit einer Fachperson geübt.

Untersuchungen
Für den jährlichen obligatorischen Untersuch bei einem frei wählbaren Zahnarzt wird allen Kindern von der Lehrperson auf Verlangen ein Gutschein abgegeben. Die Kosten dieses Untersuchs übernimmt vollumfänglich die Schule.

Behandlung
Von den Behandlungskosten übernimmt die Primarschule 40%, wenn der Vorsorgeuntersuch erfolgt ist. Beteiligt sich die Krankenkasse an der Zahnbehandlung, übernimmt die Primarschule vom Restbetrag, nach Abrechnung mit der Krankenkasse oder Versicherung, 40%. An Zahnarztrechnungen unter Fr. 100.— werden keine Schulbeiträge ausgerichtet.

Zugehörige Objekte

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